1. Regelungen zur Anordnung von Dieselgeneratorräumen:
Dieselgeneratorräume können im Erdgeschoss oder im ersten Untergeschoss angeordnet werden und sollten den folgenden Vorschriften entsprechen:
A. Dieselgeneratorräume sollten von anderen Teilen durch Trennwände mit einer Feuerwiderstandsgrenze von mindestens 2,{1}}h und Böden mit einer Feuerwiderstandsgrenze von 1,50 h getrennt sein.
B. Es sollte ein separater Öllagerraum eingerichtet werden und die Öllagerkapazität sollte die erforderliche Menge für 8 Stunden nicht überschreiten. Es sollten Maßnahmen gegen Leckage und Ölleckage ergriffen werden, und der Öltank sollte über ein Entlüftungsrohr (im Freien) verfügen. Der Öllagerraum sollte durch eine Brandmauer vom Generatorraum getrennt sein. Wenn es notwendig ist, eine Tür an der Brandschutzwand zu öffnen, sollte eine Brandschutztür der Klasse A eingerichtet werden, die automatisch schließen kann.
C. Verwenden Sie eine unabhängige Brandtrennung und unterteilen Sie die Brandtrennwand separat.
2. Regelungen zur Gestaltung von Brandschutzanlagen:
A. Hydranten, Feuerlöschbänder und Feuerlöschschläuche sind außerhalb des Maschinenraums angebracht.
B. Im Maschinenraum sind Ölfeuerlöscher, Trockenpulverfeuerlöscher und Gasfeuerlöscher aufgestellt.
C. Es gibt auffällige Sicherheitssymbole und Hinweise, die das Abfeuern von Feuerwerk verbieten.
D. Im Maschinenraum befindet sich ein Trockenfeuersandbecken.
e. Es müssen Isolationsmaßnahmen zum Öldepot vorhanden sein.
F. Das Stromaggregat muss mindestens einen Meter vom Gebäude und anderen Geräten entfernt sein und für eine gute Belüftung sorgen.
G. Es gibt eine Notbeleuchtung und eine Notfallanleitung, außerdem muss der Keller über eine unabhängige Absaugung verfügen. Feueralarmgerät.







